Michael Ammer von Disco-Bekanntschaft angezeigt

02.07.2007

Michael Ammer kommt aus den Schlagzeilen einfach nicht heraus.

Wir erinnern uns:

Der erste große Skandal:

Der "erste" große Skandal ereignete sich am 04.05.2005 im Anschluss an die Kölner Modelnacht im Nachtflug. Michael Ammer wurde beschuldig, eine 15-Jährige auf seiner Suite im Maritim-Hotel vergewaltigt zu haben. Es folgte ein Verhör auf dem Polizeipräsidium sowie die Erstattung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft. Nach langwierigen Ermittlungen gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass die Anschuldigungen jedweder Basis entbehren. Michael Ammer war lediglich das Opfer einer Intrige.

Der "zweite" große Skandal:

Die Insolvenz von Michael Ammer Events ließ die Medienlandschaft zwar nicht so sehr durchrütteln, wie das große Erdbeben im Jahre 1906 San Francisco, aber dennoch waren die Titelblätter mit der Insolvenz von Michael Ammer ausgiebig beschäftigt.

Das Amtsgericht Schwarzenbek eröffnete über das Vermögen von Deutschlands Partykönig Nr. 1 ein Insolvenzverfahren (Aktenzeichen 1b IN 117/06). Auslöser für die Insolvenz war eine Forderung des Finanzamts nach einer Steuernachzahlung in Höhe von etwa 430.000 Euro für angebliche Einnahmen aus den Jahren 1999 und 2000 gewesen. Da Michael Ammer das Geld zur Begleichung der Forderung nicht "unter dem Kopfkissen liegen" habe, setzte das Gericht einen Schuldenberater zur Prüfung der Vermögensverhältnisse ein. Die Folge war die Privatinsolvenz von Michael Ammer.

Das Amtsgericht Lübeck sah es am 08.06.2007 als erwiesen an, dass Michael Ammer von 1999 bis 2001 Schwarzgeld von Hamburger Gastronomen angenommen und Steuern hinterzogen hat. Die Strafe wurde mit 20.000 Euro angesetzt und lag somit deutlich unter den zunächst geforderten 430.000 Euro, die Michael Ammer in die Privatinsolvenz getrieben haben. Wäre die Forderung in Höhe von 20.000 Euro an ihn herangetreten worden, so wäre zu vermuten, dass er diese sicher sofort beglichen hätte.

Der "neueste" "Skandal":

Eine Rostocker Disco-Bekanntschaft zeigt Michael Ammer an, worauf dieser am 30.07.2007 von der Polizei auf dem Polizeirevier mehrstündig verhört wurde. Angeblich hätte Michael Ammer sie am Samstag Abend vergewaltigt.

Michael Ammer bestätigte, mit der Disco-Bekanntschaft in sein Zimmer im Steigenberger Hotel gegangen zu sein und mit ihr Sex gehabt zu haben und anschließend eingeschlafen zu sein. Nach dem Aufwachen habe er die Dame nicht mehr gesehen. Michael Ammer schwörte, ihr keine Gewalt angetan zu haben und hob hervor, dass sie abends in der Disco gezielt den Kontakt zu ihm gesucht habe.

Kommt uns dieses Schema nicht bekannt vor? Erinnert das "angeblich" Vorgefallene nicht an den oben aufgeführten "ersten" großen Skandal? So wie Partyspecial.de bereits vor zwei Jahren (zu Recht) von der Unschuld von Michael Ammer überzeugt war, so skeptisch ist Partyspecial.de auch in diesem Falle, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Hoffen wir auch im Sinne von Michael Ammer, dass sich der Vorfall lückenlos aufklären lässt. Wir können uns jedenfalls nicht einmal ansatzweise vorstellen, dass Michael Ammer jemanden vergewaltigt haben soll. Dafür ist die Auswahl an Partygirls, die mit ihm ein Techtelmechtel nur all zu liebhend gerne haben würden, viel zu groß.


Der obige Artikel mit dem Titel "Michael Ammer von Disco-Bekanntschaft angezeigt" wurde am 02.07.2007 auf Partyspecial.de veröffentlicht.

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