Vergewaltigungsvorwürfe gegen Michael Ammer: UNSINN

03.07.2005

Wie die B.Z. berichtet, soll der Kölner Staatsanwalt Günter Feld gegenüber der B.Z. Michael Ammer vom Verdacht der Vergewaltigung einer Minderjährigen im Kölner Maritim-Hotel entlastet haben. Der Staatsanwalt wird wörtlich zitiert: "Der Vorwurf, Herr Ammer habe ein minderjähriges Mädchen vergewaltigt, ist Unsinn. Das Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang wird nicht weitergeführt.".

Es ist nachvollziehbar, dass Michael Ammer vor dem Hintergrund dieser Entwicklung erleichtert, nicht jedoch vollkommen erstaunt ist, waren zuletzt nicht nur er selber, seine Familie, seine Freunde und Bekannte sowie sicher nahezu 100% der Medien der Auffassung, dass die Anschuldigungen vollkommen unbegründet seien.

In einem ersten Statement zeigte sich Michael Ammer über die Einstellung des diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens überrascht: "Davon wusste ich bisher gar nichts. Da bin ich aber froh. Die ganze Geschichte war für mich von vornherein eh' eine Farce. Schön, dass langsam die ganze Wahrheit ans Licht zu kommen scheint.".

Man beachte die Formulierung: "[...] zu kommen scheint". Eine perfekte Wortwahl, die besser nicht hätte gewählt werden können, da die offizielle Bestätigung seitens der Behörden noch aussteht. Dennoch ist zu vermuten, dass die B.Z. ordentlich recherchiert (dafür sind die Redakteure des Artikels bekannt) und keine Ente veröffentlicht hat.

Weiterhin führen die Redakteure in ihrem Artikel aus, dass weiter gegen Michael Ammer ermittelt werden soll - diesmal als Jugendschutzsache: "Die beiden Mädchen sollen Alkohol getrunken haben, eine mögliche Verletzung der Fürsorgepflicht wird überprüft.", steht in der B.Z. zu lesen.

Zu den Fakten:

1. Die beiden Mädchen waren minderjährig
2. Die beiden Mädchen waren im Club "Nachtflug"
3. Die beiden Mädchen haben im Club "Nachtflug" Alkohol getrunken

Es liegen somit Indizien vor, die eine Verletzung der Fürsorgepflicht möglich erscheinen lassen und weitere Ermittlungen berechtigt erscheinen lassen.

Fakt ist aber auch:

1. Michael Ammer hat keines der beiden Mädchen persönlich unter ihren Namen auf die VIP-Liste gesetzt. Eine persönliche Einladung lag also nicht vor. Der "Manager" der beiden Mädchen hat selbige in den Club "Nachtflug" gebracht.

2. Nach dem Gesetze zum Schutze der Jugend habe die Betreiber von Clubs und Diskotheken dafür zu sorgen, dass Minderjährige spätestens um 24:00 Uhr die Räumlichkeiten verlassen. Alternativ obliegt es der Türpolitik, Minderjährige erst überhaupt nicht in die Clubs und Diskotheken hineinzulassen.

3. Michael Ammer keinem der beiden Mädchen im "Nachtflug" Alkohol gereicht. Auch hat er sie dort nicht dazu animiert, Alkohol zu trinken.

4. Gegenüber Michael Ammer (sowie gerüchteweise auch gegenüber der Polizei) gaben die Mädchen eindeutig an, volljährig zu sein.

Es ist zu vermuten, dass jeder fachkundige Jurist nach der Subsumierung der Fakten zu der Erkenntnis gelangen würde, dass eine Verletzung der Fürsorgepflicht seitens Michael Ammer nicht vorliegen sollte.

Welche Schlüsse sind nun daraus zu ziehen?

Wenn eine Verletzung der Fürsorgepflicht seitens Michael Ammer nun auszuschließen wäre, wer käme für selbige grundsätzlich in Betracht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)?

1. Der Modelmanager?

Der "Manager" der beiden Mädchen hat selbige in den Club gebracht ...

2. Der Club "Nachtflug"

Die Türsteher des Clubs haben beide Mädchen in den Club hineingelassen, statt sie nach den Personalausweisen zu fragen und ihr Alter zu kontrollieren ...

Die Klärung der Schuldfrage überlassen wir gerne der Staatsanwaltschaft ...

Sind wir also gespannt, wann endgültige Entwarnung für Michael Ammer durch die Staatsanwaltschaft gegeben wird, denn wie so oft heißt es auch in dieser Angelegenheit "Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei" ...


Der obige Artikel mit dem Titel "Vergewaltigungsvorwürfe gegen Michael Ammer: UNSINN" wurde am 03.07.2005 auf Partyspecial.de veröffentlicht.

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